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20. Mai 2022

Außenlandung auf Privatgrund




In einem sehr konstruktiven Gespräch hat mich Herr R. aus Grünbach am Schneeberg gebeten, weiterzusagen, dass diese Wiese Privatbesitz ist und in der Vegetationsperiode nicht betreten werden darf.

Da ähnliche Situationen durchaus auch in Zukunft eintreten können, und es auch für andere PilotInnen bzw. GrundbesitzerInnen von Interesse sein kann, gehe ich hier näher darauf ein:

Ostwind, gute Thermik-Prognose, unter diesen Voraussetzungen sollte ein Flug von der Hohen Wand nach Westen möglich sein. Es geht gut, aber dann verliere ich Höhe. In geringer Höhe gelingt es mir noch einmal, Höhe zu gewinnen, aber nicht ausreichend um zurück zum Landeplatz zu fliegen. Eine Außenlandung? ist unvermeidlich. 

Jetzt gilt es, eine geeignete Stelle zu finden. Sie muss frei von Hindernissen wie Stromleitungen sein. In Luv dürfen keine hohen Bäume, Gebäude oder ähnliches sein, weil sich sonst gefährliche Verwirbelungen in Bodennähe ausbilden können (Lee-Situation ?). Am liebsten lande ich in einer solchen Situation auf einem Feldweg der in Windrichtung liegt. Wenn keiner zu finden ist, dann möglichst "a gmahde Wiesn", also eine gemähte Wiese. Die Wiesen sind noch nicht gemäht, also bleibt nur eine Wiese mit hoch stehendem Gras. 

Ganz problemlos ist meine Landung nicht, da eine Baumreihe eine leichte Leesituation verursacht, ich komme zwar etwas unsanft aber heil auf den Boden. Ich raffe den Schirm zusammen und gehe das kurze Stück zum Waldrand, um den Schirm zusammen zu legen. 

Ein Mann kommt, durch das hohe Gras gehend, zielstrebig auf mich zu. Wir führen ein Gespräch, das ich aus dem Gedächtnis wiedergebe, nachträgliche Anmerkungen in Klammer: 

Ich: Grüß Gott. 

Er. Finden Sie das in Ordnung? 

Ich: Es war nicht Absicht, es tut mir leid. 

Er: Das sagen alle. Seit eineinhalb Jahren wird hier gelandet. 

Ich: Ich habe es leider nicht verhindern können weil es mich hinunter gedrückt hat. 

Er: Die Wiese ist Privatbesitz und darf in der Vegetationsperiode nicht betreten werden. Sagen Sie das bitte weiter. 

Ich: Mache ich gerne, wie ist Ihr Name? 

Er: R.... (Name der Redaktion bekannt, die Adresse hat er mir auch gesagt, aber ich habe sie mir nicht gemerkt)
Sie werden eine Besitzstörungsklage bekommen. 

Ich: Ja, klagen Sie mich ruhig, ich gebe Ihnen meine Visitenkarte. (Herr R. ist daraufhin nicht mehr an einer Klage interessiert). 

Er: Das ist wie wenn Sie bei Rot über die Kreuzung fahren.

Ich: Entschuldigung, ich will mich jetzt nicht heraus reden, aber bei einem Streckenflug ist die Außenlandeerlaubnis automatisch erteilt. 

Er: Aber nicht auf Privatgrund. 

Ich: Ein Luftfahrzeug darf immer landen. 

Er: Ja, ein Luftfahrzeug. Wenn ein Flugzeug herunter kommt, dann sage ich nichts. Aber das ist ja ein Spaßgerät. 

Ich: Rechtlich gilt es als Luftfahrzeug. 

Er: Wo steht das? 

Ich: Im Luftfahrtgesetz. (Bundesgesetz vom 2. Dezember 1957 über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz – LFG) StF: BGBl. Nr. 253/1957, §11, und zusätzlich ein Verweis im Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr/Oberste Zivilluftfahrtbehörde vom 24. September 1974, ZL. 38.570/23-I/6-74, in der Fassung vom ... und vom 27.Oktober 1997,GZ.58.534/4-Z7/97 über „Hängegleiter“ und „Paragleiter“) 

Er: Aber hier kann man nicht fliegen. 

Ich: Wir fliegen oft die Hohe Wand entlang, auch zu Schneeberg und Rax. 

Er: Da müssen Sie höher fliegen. (...wenn ich das gewusst hätte....😉 )

Ich: Ja, das wollte ich, aber ich habe unvorhergesehen Höhe verloren und musste landen. Schauen Sie, ich bin gleich hierher zum Rand der Wiese gegangen statt dort zusammenzulegen wo ich alles niedertrampeln würde.

Er: Aber Sie dürfen da nicht landen. Der Grundstückseigentümer muss seine Zustimmung geben.

Ich: Ich entschuldige mich bei Ihnen, aber ich weiß dass ich nichts Verbotenes getan habe. Wenn mir die Höhe ausgeht muss und darf ich landen. 

Er: Wo steht das? 

Ich: Im Luftfahrtgesetz (siehe oben, §10 (1) definiert die Ausnahmen von §9 (4)). 

Für mich ist es ja nicht angenehm, jetzt habe ich einen Hatscher vor mir. Wie komme ich man besten zurück zum Postl? 

Er: Geradeaus, beim Wasserspeicher links, dann kommen Sie zum Seiser Toni. 

Ich (rufe ihm nach da er sich bereits zum Gehen gewandt hat): Danke!

Damit ist das Gespräch beendet. Ich packe meine Ausrüstung zusammen, schultere den Rucksack und mache mich auf den Weg. Nach drei Stunden bin ich wieder am Startplatz und starte zu einem weiteren Flug. Diesmal erreiche ich den offiziellen Landeplatz. 

Auch andere FliegerkollegInnen haben berichtet, mit Bauern bzw. Grundbesitzern ins Gespräch gekommen zu sein. Die Palette reicht von zornigen Beschimpfungen über einen Rücktransport (das passiert eher Pilotinnen) bis zur Bewirtung mit Bier und Speckbrot.

PS: Wir haben nicht über den wirtschaftlichen Schaden gesprochen, den die niedergetretenen Grashalme verursachen. Ein materieller Schaden muss dem Grundbesitzer natürlich ersetzt werden, bei einem größeren Schaden übernimmt das die (verpflichtend vorgeschriebene) Haftpflichtversicherung. 





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